Wertbeständigkeit durch Sanierung
Wussten Sie, dass Fenster und Türen mehr als 20% des Wärmeverlustes im Haus verursachen? Das treibt nicht nur Ihre Heizkosten in die Höhe, sondern erhöht auch die Gefahr für gesundheitsgefährdenden Schimmelbefall.
Wir sanieren und restaurieren für Sie zeitgemäß historische Fenster und Türen, denn sie prägen den gesamten Charakter Ihrer wertvollen Traditionsimmobilie.
Gerne beraten wir Sie auch zu den geltenden Denkmalschutzrichtlinien.
Denkmalschutz
Baudenkmäler sind Zeugen vergangener Zeit. Sie bewahren kulturelles und architektonisches Know-how vor dem Vergessen und ermöglichen uns so, darauf aufbauend neue Techniken zu entwickeln.
Um dieses Kulturgut zu erhalten und sinnvoll nutzen zu können, braucht es eine zeitgemäße bauliche und energetische Sanierung. Die historisch angemessene Rekonstruktion und/oder Restaurierung stellt eine besondere Herausforderung dar.
Wir zeigen Ihnen gerne, dass Sanierung sowie Denkmal- und Bestandsschutz sich nicht ausschließen.
Das erlaubt der Denkmalschutz bei der Sanierung:
Restaurierung oder Rekonstruktion
Beim Wiederherstellen historischer Bauteile unterscheiden wir zwischen Restaurierung und Rekonstruktion.
Restaurierung
Restaurierung bedeutet die Widerherstellung der ursprünglichen Gebrauchsfähigkeit eines Elements unter Bewahrung der originalen Substanz und Einhaltung der Grundsätze der Denkmalpflege.
Rekonstruktion
Bei einer Rekonstruktion bauen wir verloren gegangene oder nicht mehr reparable Bauteile nach. Hierzu nutzen wir auch bildliche oder schriftliche Quellen. Die rekonstruierten Objekte gelten als Neuschöpfung und stellen zunächst kein Denkmal im rechtlichen Sinne dar. Doch mit der Zeit kann ihnen ein Denkmalwert zuwachsen.
Fenstersanierung
Wie bereits oben erwähnt: Denkmalschutz und Sanierung / Energieeffizienz schließen sich nicht aus.
Wir machen Ihnen gerne ein Angebot zur Konstruktion wärmegedämmter Fenster, die dem denkmalgeschützten Original nachempfunden sind oder es ergänzen. Ziel ist die bestmögliche Funktionsweise und die Minimierung des Energieverlustes zum Beispiel durch verzogene Rahmen oder Einfachverglasung.
Werden einzelne Bauteile wie Fenster an einem Bestandsgebäude erneuert, gibt das GEG (Gebäudeenergiegesetz) bestimmte Anforderungswerte an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) des Bauteils vor. Auf Wunsch können wir für Sie zur Berechnung des neuen Durchlasswertes nach einer Restaurierung oder Rekonstruktion einen Spezialisten beauftragen.
Bildergalerie Fenstersanierung
Türsanierung
Wie Fenster müssen sich auch sanierte Haus-, Nebeneingangs- oder Balkontüren gestalterisch wieder in den historischen Gebäudecharakter einfügen. Der von uns hauptsächlich verwendete Werkstoff ist hochwertiges Holz. Andere Materialien sind möglich, unterliegen aber immer der Einzelfallprüfung. Das Originalelement dient uns als Vorlage für die exakte Restaurierung oder Rekonstruktion.
Bildergalerie Türsanierung
Sicherheitsmaßnahmen für Denkmalschutzfenster und -türen
Gerade historische oder alte Gebäude bedürfen eines besonderen Schutzes vor Einbruch und Vandalismus.
Ab einer Widerstandklasse RC2 nach DIN EN 1627 sind Einbruchsschutzmaßnahmen bei Fenster und Türen sogar förderfähig (KfW).
Wir vermitteln Ihnen gerne entsprechende Experten zu folgenden Möglichkeiten:
Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die ursprüngliche Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst und deren Inhalte zu einer Vorschrift verbunden.
Das GEG gilt seit 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden.
Aktuell wird bekanntlich ein neues Gesetz beraten, dessen Ergebnis wir in unsere Beratung einbeziehen, sobald wir alle Details darüber wissen.